Rechtsprechung
   BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49649
BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B (https://dejure.org/2021,49649)
BSG, Entscheidung vom 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B (https://dejure.org/2021,49649)
BSG, Entscheidung vom 04. November 2021 - B 9 SB 76/20 B (https://dejure.org/2021,49649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1639
  • NZS 2022, 277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Soweit die Klägerin eine Divergenz darin zu sehen meint, dass die Entscheidung des LSG im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 24.4.2008 (B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1) stehe, weil es die in dieser Rechtsprechung aufgestellten Rechtsgrundsätze missachtet habe, fehlt es bereits an der Benennung eines divergierenden abstrakten Rechtssatzes aus dem angefochtenen Berufungsurteil.

    Dem Urteil des BSG vom 24.4.2008 (aaO RdNr 14) entnimmt sie - mit geringen Abweichungen im Wortlaut - als Rechtssatz:.

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B - juris RdNr 6; BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377 - juris RdNr 18 jeweils mwN) .
  • BSG, 13.08.2018 - B 13 R 397/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Jedenfalls vor diesem Hintergrund hätte die Klägerin näher ausführen müssen, dass sie durch die verspätete Zustellung des Gestattungsbeschlusses in einem nicht verzichtbaren Verfahrensrecht verletzt worden ist, sodass eine Heilung des Verfahrensmangels und ein Verlust des Rügerechts ausgeschlossen sind (§ 202 Satz 1 Halbsatz 1 SGG iVm §§ 556, 295 ZPO; vgl zur Notwendigkeit, dieses in der Beschwerdebegründung auszuführen BSG Beschluss vom 13.8.2018 - B 13 R 397/16 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B

    Anerkennung eines Hörschadens wegen einer chronischen Mittelohrentzündung als

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 9 V 46/20 B - juris RdNr 6; BVerfG Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377 - juris RdNr 18 jeweils mwN) .
  • BSG, 05.11.2020 - B 9 SB 34/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines Gehörsverstoßes in Form einer Überraschungsentscheidung muss der Beschwerdeführer einer Nichtzulassungsbeschwerde unter Bezugnahme auf den Gang des Gerichtsverfahrens und das Vorbringen der Beteiligten sowie unter Hervorhebung von Äußerungen des Berufungsgerichts darlegen, dass die Entscheidung des LSG nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (BSG Beschluss vom 5.11.2020 - B 9 SB 34/20 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B

    Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Allein die - behauptete - Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall - zB aufgrund der Nichtbeachtung oder fehlerhaften Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung - rechtfertigt die Zulassung wegen Divergenz nicht (stRspr; zB BSG Beschluss vom 5.6.2020 - B 9 SB 87/19 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 16.3.2017 - B 13 R 390/16 B - juris RdNr 16) .
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Hierbei begegnet die Prüfung, ob eine Person in ähnlich gravierender Weise in der Lebensführung eingeschränkt ist, wie im Tabellenteil benannte Vergleichsgruppen (ua behinderte Menschen mit einem Verlust eines Beins im Unterschenkel), keinen rechtlichen Bedenken (vgl BSG Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 18 RdNr 24) .
  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BSG Beschluss vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B - juris RdNr 5; BVerfG Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376 - juris RdNr 37) .
  • BSG, 15.08.2018 - B 13 R 387/16 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Wird - wie hier jedenfalls sinngemäß - eine Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) geltend gemacht, so muss auch dargetan werden, dass der Beteiligte seinerseits alles getan hat, um sich selbst rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 15.8.2018 - B 13 R 387/16 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungserheblichkeit -

    Auszug aus BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B
    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BSG Beschluss vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B - juris RdNr 5; BVerfG Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376 - juris RdNr 37) .
  • BSG, 07.10.2016 - B 9 V 28/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und

  • BSG, 16.03.2017 - B 13 R 390/16 B

    Erstattung von Übergangsgeld; Zeitliche Kongruenz beim Zusammentreffen von

  • BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B

    Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und eines Schockschadens

  • BSG, 08.05.2017 - B 9 V 78/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BFH, 30.06.2023 - V B 13/22

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

    dd) Abweichendes folgt nicht daraus, dass § 91a FGO eine bloße Verfahrensvorschrift ist, die lediglich regelt, dass allein von der zur Vornahme von Verfahrenshandlungen grundsätzlich notwendigen Anwesenheit der Beteiligten und ihrer Prozessbevollmächtigten im Sitzungszimmer abgesehen und diese durch die Übertragung der Verhandlung an deren Aufenthaltsort ersetzt wird (vgl. z.B. zu dem § 91a FGO entsprechenden § 110a des Sozialgerichtsgesetzes Beschluss des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B, NJW 2022, 1639, Rz 7 f.).

    dd) Abweichendes folgt nicht aus dem Beschluss des BSG vom 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B (NJW 2022, 1639, Rz 11).

  • BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Diese kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde weder unmittelbar noch mittelbar angegriffen werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 4.11.2021 - B 9 SB 76/20 B - juris RdNr 22 mwN) .
  • VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514

    Berufsrecht der Ärzte, Facharztanerkennung (Anerkennung von Weiterbildungen

    Eine schlechte Qualität der Bild- und Tonübertragung muss unmittelbar während der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht gerügt werden (vgl. BSG, B. v. 4.11.2021 - B 9 SB 76/20 B - juris Rn. 11).
  • BSG, 03.03.2023 - B 5 R 54/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein

    Es steht den Beteiligten jedoch in jedem Fall frei, nicht an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, sofern nicht das persönliche Erscheinen angeordnet ist (vgl BSG Beschluss vom 4.11.2021 - B 9 SB 76/20 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 66/21 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Damit liegt eine Verletzung des Anspruchs eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör nicht vor, weil der Beteiligte seinerseits nicht alles getan hat, um sich selbst rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr; zB BSG vom 4.11.2021 - B 9 SB 76/20 B - NJW 2022, 1639; BSG vom 15.8.2018 - B 13 R 387/16 B - RdNr 12; BSG vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - RdNr 6) .
  • BSG, 06.07.2022 - B 9 V 8/22 B

    Entschädigungsansprüche wegen der Folgen eines Überfalls; Ablehnung eines

    Die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts kann daher mit der Nichtzulassungsbeschwerde weder unmittelbar noch mittelbar angegriffen werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 4.11.2021 - B 9 SB 76/20 B - juris RdNr 22 mwN) .
  • SG Duisburg, 07.10.2022 - S 49 U 134/17
    In diesem Zusammenhang ist die vorliegende Entscheidung über die Unzulässigkeit der Klage auch keine Überraschungsentscheidung (etwa: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 12.07.2006 - 2 BvR 513/06, juris, Rn. 37; vgl. zum Ganzen aus der jüngeren Rechtsprechung: BSG, Beschl. v. 05.08.2022 - B 5 R 50/22 B, juris, Rn. 12; BSG, Beschl. v. 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B, juris, Rn. 14 m.w.N. - "Von einer Überraschungsentscheidung kann nur ausgegangen werden, wenn sich das Gericht ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte [...].
  • SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18

    KR

    Der hieraus resultierende Verfahrensmangel ist gem. § 202 S. 1 SGG in Verbindung mit § 295 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Einverständnis der Beteiligten geheilt (vgl. BSG, Beschl. v. 4. November 2021 - B 9 SB 76/20 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht